Die VerkehrsministerInnen der Bundesländer sowie sieben Landtage befassen sich mit einer möglichen Autobahnreform. In den jeweiligen Entschließungen werden Zentralisierung und formelle, funktionale und materielle Privatisierungen unmissverständlich abgelehnt. Diese Beschlüsse werden im weiteren Verlauf der Debatte ebenso wenig eine Rolle spielen wie die Sonderposition der Gewerkschaften. Bundesregierung und Bundesrat werden sich zu keinem Zeitpunkt darauf beziehen, im Bundestag wird keine Abgeordnete und kein Abgeordneter diese Beschlüsse beziehungsweise die Sonderposition erwähnen.
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Bundeskanzlerin Angela Merkel, Finanzminister Wolfgang Schäuble, Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Verkehrsminister Alexander Dobrindt treffen sich zur Beratung der Autobahnreform innerhalb von elf Wochen insgesamt fünf Mal mit den MinisterpräsidentInnen der Bundesländer. Von den Treffen werden keine öffentlich einsehbaren Protokolle gefertigt. Auch der Bundestag wird nicht über Inhalte und Ergebnisse der Treffen informiert.
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Die MinisterpräsidentInnen der Bundesländer einigen sich mit Finanzminister Wolfgang Schäuble auf einen bis dato geheimen Entwurf zur Reform der Autobahnverwaltung. Dazu soll in einem umfangreichen Gesetzespaket auch das Grundgesetz geändert werden. Die Bundesfernstraßen sollen formell privatisiert werden. Im Paket enthalten: Finanzzusagen des Bundes an die Länder in der Höhe von circa zehn Milliarden Euro jährlich.
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Anhörung von Sachverständigen zur sogenannten Autobahnreform im Haushaltsausschuss des Bundestages. Von acht geladenen Sachverständigen warnen fünf dringend vor Privatisierung und deren Folgen infolge der Reform.
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Die Abgeordnete erhalten erstmals einen Entwurf für die Änderungen zu den Änderungen. Nach wie vor ist eine formelle Privatisierung vorgesehen, die eine weitreichende funktionale und materielle Privatisierung (auf dem Wege von ÖPP) gestattet.
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ARD-Faktenfinder berichtet online, dass Wissenschaftler eine der Regelungen im Gesamtpaket, die die Schulen betrifft, für verfassungswidrig halten. Der Artikel ist auf den 28. Mai 2017 datiert.
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Es wird bekannt, dass der ÖPP-Betreiber der A1 den Bund auf Nachforderungen von etwas unter einer Milliarde Euro verklagt. In der weiteren Auseinandersetzung wird vom SPD-Abgeordneten Michael Groß die Auffassung vertreten, dass die SPD-Fraktion der Grundgesetzänderung nicht zugestimmt hätte, wenn ihr diese Klage bekannt gewesen wäre.
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"Verlierer sind Steuerzahler und insbesondere die Autofahrer und Gewinner sind institutionelle Anleger, sprich Versicherungen und Banken."
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"Ich will die Autobahnen nicht privatisieren (..) Das ist die Wahrheit."
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"Unser Rat ist, jede Form von Privatisierung auch durch die Hintertür von vornherein durch eine klare Regelung im Grundgesetz auszuschließen."
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"Wenn man in dem Konzept nach dem roten Faden sucht, dann ist dieser rote Faden leider das Bestreben, die Banken- und Versicherungswirtschaft zu subventionieren, indem man ihnen günstige Investmentmöglichkeiten eröffnet."
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"Das ÖPP Modell ist ein wegweisendes Modell."
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"Die Einrichtung dieser Baustelle (wie wir sie hier sehen) und auch die Durchführung der Arbeiten, sind für das Konsortium [A1 Mobil] bestimmt ökonomisch die interessanteste Lösung, aber für den Autofahrer und alle anderen Beteiligten ist es am Ende eine Zumutung."
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"Es geht mir um das Wohl der Menschen." Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer unterstreicht kurz vor der Arbeitsaufnahme des Bundestagsuntersuchungsausschusses zur PKW-Maut seine guten Absichten.
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"Wir sind die Partei des gesunden Menschenverstandes."
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"Natürlich arbeiten wir auch daran, den Bereich Infrastruktur stärker für Investitionen der Versicherungswirtschaft und von Pensionskassen und der anderen großen Kapitalsammelstellen zu öffnen."
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Quellen: WDR MONITOR vom 27.04.2017, ZDF Frontal 21 vom 21.06.2011